Der dänische Einlagensicherungsfonds
Die Einlagengarantie der dänischen Banken beträgt 100.000 Euro, etwa 750.000 dänische Kronen. Der Einlagensicherungsfonds für Einleger und Anleger („Garantifonden for Indskydere og Investorer“) deckt Bareinlagen bis zu diesem Höchstwert ab.
In kurzen Zügen dargelegt erfolgt das so:
- Der Fonds wird bei Insolvenz eines Kreditinstituts zur Deckung von Einlagenverlusten von Privatpersonen und Gesellschaften herangezogen.
- Er sichert Einlagen von bis zu 100.000 Euro pro Person ab.
- Bei demselben Kreditinstitut aufgenommene Darlehen werden gegen die Einlagen aufgerechnet.
- Gewisse Sondereinlagen werden voll gedeckt, darunter Indexkonten, verschiedene Arten von Altersvorsorgekonten und Kindersparkonten.
Sollten Sie hinsichtlich der neuen Höchstgrenze Bedenken haben, können Sie sich zum Beispiel für eine Kapitalanlage in dänischen Rentenpapieren – entweder direkt oder über einen Investmentfonds –entscheiden. Derartige Investitionen bleiben nämlich unberührt, da sie sich in Ihrem persönlichen Depot befinden.
Die Garantieregelung unterliegt einer Reihe von Voraussetzungen und Bedingungen. Mehr über den Einlagensicherungsfonds für Einleger und Anleger auf www.gii.dk (dänisch).