Rechtliche Hinweise
Die Zinserträge ausländischer Anleger sind in Dänemark nicht zu versteuern. Als Kunde der PBI müssen Sie die Zinserträge daher selbst nach den national geltenden Bestimmungen angeben.
Als Kunde der PBI erhalten Sie selbstverständlich einen der deutschen Steuererklärung angeglichenen Jahresauszug.