Sperranzeige eBanking
Stellt der Teilnehmer (z. B. Kunde oder Benutzer)
- den Verlust oder den Diebstahl des Authentifizierungsinstruments (z.B. Girocard, Signaturkarte oder Mobiltelefon für Empfang der SMS-TAN)
- die missbräuchliche Verwendung oder
- die sonstige nicht autorisierte Nutzung seines Authenifizierungsinstruments oder seines persönlichen Sicherheitsmerkmals (PIN) fest
Hat der Teilnehmer den Verdacht, dass eine andere Person unberechtigt
- den Besitz an seinem Authentifizierungsinstrument
- die Kenntnis seines personalisierten Sicherheitsmerkmals erlangt hat
- das Authentifizierungsinstrument oder das personalisierte Sicherheitsmerkmal verwendet
Der Kontoinhaber hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.
24-Stunden-Sperrannahmedienst
Die Bank hat für die Sperranzeige einen 24-Stunden-Sperrannahmedienst unter folgender Telefonnummer eingerichtet:
0049 (0) 461 8602 8777
Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige den Fernkommunikations-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder sein Authentifizierungsinstrument.